Wenn die Geschwindigkeit so entscheidend ist, warum beginnt man nicht früher? Warum konserviert man einen Menschen nicht schon zu Lebzeiten, bevor überhaupt ein ischämischer Schaden entsteht?
Das ist eine berechtigte Frage, und es gibt zwei Antworten darauf. Die eine ist rechtlicher Natur. Die andere ist biologischer Natur und würde schon für sich genommen eine Kryokonservierung zu Lebzeiten ausschliessen.

Warum die Kryokonservierung erst nach dem Tod beginnen darf
Eine Kryokonservierung darf erst beginnen, nachdem der Tod nach den geltenden rechtlichen Kriterien festgestellt worden ist. Würde man das Verfahren an einem lebenden Menschen durchführen, wäre dies rechtlich als Tötung einzustufen.
Diese Voraussetzung lässt sich auch mit juristischen Kniffen nicht umgehen. Diese Vorgabe markiert die Grenze zwischen medizinischer Behandlung und Tötung; eine seriöse Organisation würde sie nicht überschreiten.
Diese Vorgabe hat allerdings biologische Nachteile, die offen benannt werden sollten. Aus biologischer Sicht wäre ein früherer Beginn günstiger, doch rechtlich ist er ausgeschlossen. Deshalb vergeht vor jeder Kryokonservierung Zeit, in der bereits Zellschäden entstehen können.
Diesen Widerspruch beschreibt der Beitrag «Der Wettlauf gegen den zellulären Verfall»: Die Kryokonservierung darf erst nach der Feststellung des Todes beginnen, obwohl dann bereits Zellschäden entstehen können.
Ob ein Mensch rechtlich als tot gilt, wird anhand festgelegter Kriterien beurteilt und hängt nicht von persönlichen philosophischen Ansichten ab. Welche Kriterien dabei gelten und welche Bedeutung sie für die Kryokonservierung haben, erläutert der Beitrag zum Todesverständnis in der Biostase.
Ein Sonderfall verdient eine genauere Betrachtung. In manchen Rechtsordnungen ist es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, den Zeitpunkt des eigenen Todes selbst zu bestimmen.
Das ist jedoch immer noch keine Konservierung vor dem Tod. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass der Todeszeitpunkt im Voraus bekannt ist und ein einsatzbereites Team bereits vor Ort sein kann.
Das kann die Qualität der Kryokonservierung erheblich verbessern. Ist der Todeszeitpunkt absehbar, lässt sich der Einsatz am besten vorbereiten und die Stabilisierung rasch beginnen, für Bereitschaft und Stabilisierung: Zwischen Herzstillstand und dem Beginn der Kühlung können dann nur Sekunden liegen.
Auch in diesem Fall wird ein verstorbener Mensch konserviert; das Verfahren beginnt erst nach der Feststellung des Todes. Das Verfahren beginnt weiterhin erst, nachdem der Tod nach dem rechtlichen Rahmen in der EU oder jenem in den USA festgestellt worden ist.
Die rechtliche Antwort auf die Ausgangsfrage ist damit eindeutig. Eine frühere Kryokonservierung wäre nicht lediglich mit rechtlichen Risiken verbunden. Sie wäre rechtlich als Tötung einzustufen, weil der Mensch durch das Verfahren sterben würde.
Warum das Verfahren für einen lebenden Menschen tödlich wäre
Selbst wenn man die rechtlichen Vorgaben ausser Acht liesse, wäre das Verfahren für einen lebenden Menschen tödlich.
Um eine Vitrifikation zu erreichen, wird der grösste Teil des Wassers im Körper durch Kryoprotektiva ersetzt. Bei Körpertemperatur sind diese Substanzen toxisch.
Deshalb werden die Kryoprotektiva als gekühlte Lösung durch die Blutgefässe geleitet, nachdem der Körper auf annähernd 0 °C abgekühlt worden ist. Die niedrige Temperatur verlangsamt die chemischen Reaktionen der Substanzen ebenso wie andere biochemische Vorgänge.
Bei dieser Temperatur kann das Herz jedoch nicht mehr aus eigener Kraft schlagen.
Um die schädigende Wirkung der Kryoprotektiva ausreichend zu verringern, müsste der Körper so stark abgekühlt werden, dass ein Mensch dies mit den heutigen medizinischen Möglichkeiten nicht überleben könnte. Die nötige Kühlung lässt sich mit den heutigen medizinischen Möglichkeiten nicht mit dem Überleben des Menschen vereinbaren.
Erst bei extrem tiefen Temperaturen laufen die chemischen Reaktionen so langsam ab, dass auch die toxische Wirkung der Substanzen praktisch zum Erliegen kommt.
Ein Mensch könnte es mit den heute verfügbaren Mitteln nicht überleben, wenn sein Körper mit Kryoprotektiva durchströmt und anschliessend bis zur Bildung eines glasartigen Zustands abgekühlt würde.
Die für die Kryokonservierung erforderlichen Bedingungen wären für einen lebenden Menschen tödlich. Ein Mensch kann das Verfahren mit den heutigen medizinischen Möglichkeiten nicht überleben.
Könnte man den Körper stattdessen schrittweise abkühlen und dabei nach und nach Kryoprotektiva zuführen? Auch ein schrittweises Vorgehen würde das grundlegende Problem nicht lösen: Das Verfahren bliebe tödlich.
Mit den heute verfügbaren Kryoprotektiva lässt sich die Eisbildung nicht bei einer Konzentration verhindern, die ein Mensch überleben könnte. Bei Temperaturen, die chemische Reaktionen praktisch zum Stillstand bringen, kann das Herz nicht weiterschlagen.
Das erschwert auch die Wiederbelebung nach einer Kryokonservierung. Für eine Wiederbelebung müssten die Kryoprotektiva entfernt oder unschädlich gemacht und die durch sie verursachten Schäden behoben werden.
Welche Voraussetzungen für eine Kryokonservierung zu Lebzeiten erfüllt sein müssten
Für die Zukunft stellt sich jedoch eine weiterführende Frage. Unter welchen Bedingungen könnte eine Kryokonservierung zu Lebzeiten möglich werden?
Mindestens drei Voraussetzungen müssten erfüllt sein. Kryoprotektiva müssten bei höheren Temperaturen ungiftig sein oder sich so schnell entfernen lassen, dass sie keine toxische Wirkung entfalten.
Der gesamte Körper müsste sich wieder erwärmen lassen, ohne dass sich dabei Eis bildet. Dieses Problem ist bisher ungelöst und einer der wesentlichen Gründe dafür, dass eine Wiederbelebung derzeit nicht möglich ist.
Zudem müsste an einem grossen Tier nachgewiesen werden, dass eine Wiederbelebung nach dem Verfahren möglich ist, bevor sich eine Anwendung beim Menschen verantworten liesse.
Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, wäre jeweils umfangreiche Forschung nötig; administrative Änderungen allein würden nicht genügen. Über die bisherigen Forschungserfolge berichtet der Beitrag «Fortschritte im Forschungsgebiet».
Selbst dann wäre die rechtliche Frage nicht automatisch geklärt. Ein solches reversibles Verfahren an einem lebenden Patienten wäre ein medizinischer Eingriff, für den entsprechende Anforderungen an die Einwilligung und Sicherheit gelten würden. Mehr dazu im Beitrag «Einwilligung nach Aufklärung».
Dass diese Voraussetzungen bald erfüllt sein werden, ist nicht absehbar. Wer dennoch eine baldige Lösung in Aussicht stellt, weckt unbegründete Erwartungen und gefährdet die Glaubwürdigkeit des Forschungsgebiets.
Ein verantwortungsvolles Vorgehen bedeutet deshalb weiterhin, die Feststellung des Todes abzuwarten und danach möglichst rasch zu handeln, so schnell, wie es die Uhr erlaubt.
Kurz gesagt: Eine Kryokonservierung lebender Menschen wäre mit den heutigen Verfahren rechtlich unzulässig und tödlich. Eine Kryokonservierung beim Menschen darf erst beginnen, nachdem der Tod nach den geltenden rechtlichen Kriterien festgestellt worden ist.
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